Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: Oktober 2026 · gilt für moovai.de und app.moovai.de
Umziehen soll für alle einfach sein. Wir möchten moovai.de und app.moovai.de so gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von Einschränkungen oder genutzter Technik. Diese Erklärung beschreibt, wie wir die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umsetzen.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website moovai.de sowie die Webanwendung app.moovai.de (Anfrage, Raum-Scan, Angebotsvergleich und Kundenkonto) von moovai – Inhaber Maik-Gerrit Taha (Einzelunternehmen).
2. Angewandte Standards
Grundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die zugehörige Verordnung (BFSGV) sowie die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist.
3. Stand der Vereinbarkeit
moovai.de und app.moovai.de sind mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Bereits umgesetzt
- Bedienung vollständig per Tastatur, sichtbare Fokusrahmen und ein Sprunglink „Zum Inhalt“
- Klare Überschriftenstruktur, beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
- Textalternativen für inhaltstragende Bilder und beschriftete Symbol-Schaltflächen
- Ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schrift ohne Verlust von Inhalten
- Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
- Eigenes Einstellungsmenü für Textgröße, hohen Kontrast, Animationen, Fokus, Links und Zeilenabstand –
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- KI-Raum-Scan per Smartphone-Kamera: Die Erfassung setzt Sehvermögen und Kamerabedienung voraus. Alternative: Du kannst deine Möbel und Gegenstände auch über eine Liste eingeben oder uns per Telefon, E-Mail oder WhatsApp kontaktieren – wir erfassen deine Angaben dann gemeinsam mit dir.
- Bewegte Elemente: Einige Laufbänder und Scroll-Animationen lassen sich nicht einzeln pausieren. Sie stoppen über „Animationen stoppen“ im Einstellungsmenü oder die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“.
- Bildschirmfotos der Software: Screenshots der Partneroberfläche werden zusammengefasst beschrieben, nicht jedes Detail.
- Inhalte Dritter: Für eingebundene Dienste (z. B. Zahlungsabwicklung über Stripe, Kartendaten von OpenStreetMap) können wir die Barrierefreiheit nur eingeschränkt beeinflussen.
Wir arbeiten fortlaufend daran, diese Barrieren abzubauen.
5. Barrieren melden und Feedback
Ist dir eine Barriere aufgefallen oder benötigst du Inhalte in einer zugänglichen Form? Melde dich bei uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
moovai – Inhaber Maik-Gerrit Taha (Einzelunternehmen)Theresienstraße 61
50931 Köln
Deutschland
E-Mail: info@moovai.de
Telefon: +49 15510 708110
Oder nutze unser Kontaktformular.
6. Beschreibung der Dienstleistung
moovai ist eine Vermittlungs- und Technologieplattform: Kundinnen und Kunden erfassen ihren Umzug, erhalten verbindliche Festpreisangebote geprüfter Umzugsunternehmen und schließen den Umzugsvertrag direkt mit dem gewählten Unternehmen. Einzelheiten findest du unter So funktioniert's und in unseren AGB (Informationen nach Anlage 3 BFSGV).
7. Marktüberwachungsbehörde
Wenn du der Meinung bist, dass wir die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllen, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)Am Alten Theater 1, 39104 Magdeburg
www.mlbf-barrierefrei.de
8. Schlichtungsverfahren
Bei Streitigkeiten zur Barrierefreiheit kannst du dich außerdem an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden (Mauerstraße 53, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-bgg.de). Das Verfahren ist kostenlos.
9. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Oktober 2026 erstellt und wird bei wesentlichen Änderungen, mindestens jedoch jährlich, überprüft.